AUF DIE VERMEIDUNG ERHEBLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN AUSGERICHTETE ALLGEMEINE KRITERIEN FÜR DIE VERMEIDUNG UND VERMINDERUN…
Vorher, Auszug
Die Tätigkeit führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von: a) in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische S…
Nachher, Auszug
Die Tätigkeit führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von: a) in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen, außer als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung vorhandene Stoffe; b) Quecksilber und Que…
