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Vorher, Auszug
Nachher, Auszug
Abweichend von Unterabsatz 1 übermitteln Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sind, für alle Stichtage zwischen Januar und April 2026 spätestens bis zum 30. Juni 2026 die in Meldebogen C 25.01 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission festgelegten I…
