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Versionsvergleich · IMPLEMENTING_REGULATION

Durchführungsverordnung zu aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284 der Kommission vom 10. Dezember 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 10.12.2021 → 20.11.2025

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Durchführungsverordnung zu aufsichtlichen Meldungen und Offenleg…: 10.12.2021 zu 20.11.2025. 7 geändert, 3 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 AUFSICHTLICHE MELDUNGEN › 2 Einreichun…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 AUFSICHTLICHE MELDUNGEN › 2 Einreichungstermine › 1

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Unterabsatz 1 übermitteln Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sind, für alle Stichtage zwischen Januar und April 2026 spätestens bis zum 30. Juni 2026 die in Meldebogen C 25.01 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission festgelegten I…

1 AUFSICHTLICHE MELDUNGEN › 5 Format und Intervalle der Meldungen von Wertpapierfirmen, d… › 2

Geändert

Vorher, Auszug

Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sind, die die Anforderungen für den RtM-K-Faktor auf der Grundlage von K-NPR im Einklang mit Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 bestimmen, melden die in den Meldebögen C 18.00 bis C 24.00 des Anhangs I der Durchführungsverordnu…

Nachher, Auszug

Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sind und die die Anforderung für RtM-K-Faktoren auf der Grundlage von K-NPR im Einklang mit Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 bestimmen, melden die in den Meldebögen C 18.00 bis C 24.00 des Anhangs X der vorliegenden Verordnun…

1 AUFSICHTLICHE MELDUNGEN › 5 Format und Intervalle der Meldungen von Wertpapierfirmen, d… › 3

Geändert

Vorher, Auszug

Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sind, die die in Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 vorgesehene Ausnahme in Anspruch nehmen, melden die in dem Meldebogen C 34.02 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegten Informationen unter Beachtun…

Nachher, Auszug

Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sind und die die in Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 vorgesehene Ausnahme in Anspruch nehmen, melden die in Meldebogen C 34.02 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 festgelegten Informationen mit Ausnahme d…

1 AUFSICHTLICHE MELDUNGEN › 5 Format und Intervalle der Meldungen von Wertpapierfirmen, d… › 4

Geändert

Vorher, Auszug

Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sind, die die in Artikel 25 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 vorgesehene Ausnahme in Anspruch nehmen, melden die in dem Meldebogen C 25.00 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegten Informationen…

Nachher, Auszug

Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sind und die die in Artikel 25 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 vorgesehene Ausnahme in Anspruch nehmen, melden die in Meldebogen C 25.01 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 festgelegten Informationen…

1 AUFSICHTLICHE MELDUNGEN › 8 Datengenauigkeit und Informationen im Zusammenhang mit der… › 1 › b) › i)

Geändert

Vorher, Auszug

Datenpunkte vom Datentyp monetär werden mit einer Mindestpräzision, die tausend Einheiten entspricht, ausgewiesen.

Nachher, Auszug

Datenpunkte vom Datentyp monetär werden mit einer Mindestpräzision, die zehntausend Einheiten entspricht, ausgewiesen.

2 MELDUNG FÜR WERTPAPIERFIRMEN, DIE WEDER KLEINE NOCH NICHT V…

Geändert

Vorher, Auszug

Inhaltsverzeichnis TEIL I:ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN681.Aufbau und Konventionen681.1Struktur681.2Nummerierungskonvention681.3Vorzeichenkonvention681.4Aufsichtliche Konsolidierung68TEIL II:MELDEBOGENSPEZIFISCHE ERLÄUTERUNGEN691.EIGENMITTEL: HÖHE, ZUSAMMENSETZUNG, ANFORDERUNGEN UND BERECHNUNG691.1Allge…

Nachher, Auszug

Inhaltsverzeichnis TEIL I:ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN1.Aufbau und Konventionen1.1Struktur1.2Nummerierungskonvention1.3Vorzeichenkonvention1.4Aufsichtliche KonsolidierungTEIL II:MELDEBOGENSPEZIFISCHE ERLÄUTERUNGEN1.EIGENMITTEL: HÖHE, ZUSAMMENSETZUNG, ANFORDERUNGEN UND BERECHNUNG1.1Allgemeine Bemerkunge…

4 MELDUNG FÜR KLEINE UND NICHT VERFLOCHTENE WERTPAPIERFIRMEN

Geändert

Vorher, Auszug

Inhaltsverzeichnis TEIL I:ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN1141.Aufbau und Konventionen1141.1Struktur1141.2Nummerierungskonvention1151.3Vorzeichenkonvention1151.4Aufsichtliche Konsolidierung115TEIL II:MELDEBOGENSPEZIFISCHE ERLÄUTERUNGEN1151.EIGENMITTEL: HÖHE, ZUSAMMENSETZUNG, ANFORDERUNGEN UND BERECHNUNG115…

Nachher, Auszug

Inhaltsverzeichnis TEIL I:ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN1.Aufbau und Konventionen1.1Struktur1.2Nummerierungskonvention1.3Vorzeichenkonvention1.4Aufsichtliche KonsolidierungTEIL II:MELDEBOGENSPEZIFISCHE ERLÄUTERUNGEN1.EIGENMITTEL: HÖHE, ZUSAMMENSETZUNG, ANFORDERUNGEN UND BERECHNUNG1.1Allgemeine Bemerkunge…

9 MELDUNG DES GRUPPENKAPITALTESTS

Geändert

Vorher, Auszug

Inhaltsverzeichnis TEIL I:ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN1621.Aufbau und Konventionen1621.1Struktur1621.2Nummerierungskonvention1621.3Vorzeichenkonvention162TEIL II:MELDEBOGENSPEZIFISCHE ERLÄUTERUNGEN1631.EIGENMITTEL: HÖHE, ZUSAMMENSETZUNG, ANFORDERUNGEN UND BERECHNUNG1631.1Allgemeine Bemerkungen1631.2.I…

Nachher, Auszug

Inhaltsverzeichnis TEIL I:ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN1.Aufbau und Konventionen1.1Struktur1.2Nummerierungskonvention1.3VorzeichenkonventionTEIL II:MELDEBOGENSPEZIFISCHE ERLÄUTERUNGEN1.EIGENMITTEL: HÖHE, ZUSAMMENSETZUNG, ANFORDERUNGEN UND BERECHNUNG1.1Allgemeine Bemerkungen1.2.I 11.01 — ZUSAMMENSETZUNG…

10 MELDUNG DER ANFORDERUNG FÜR RtM-K-FAKTOREN AUF DER GRUNDLAG…

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

MELDEBÖGEN FÜR WERTPAPIERFIRMEN MeldebogennummerMeldebogencodeBezeichnung des Meldebogens/der Meldebogen-GruppeKurzbezeichnung MARKTRISIKOMKR 18 C 18.00 MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR POSITIONSRISIKEN BEI GEHANDELTEN SCHULDTITELN MKR SA TDI 19 C 19.00 MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR SPEZIFISCHE RI…

11 ERLÄUTERUNGEN FÜR DIE MELDUNG DER ANFORDERUNG FÜR RtM-K-FAK…

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Inhalt TEIL I:ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN1.KONVENTIONEN1.1Nummerierungskonvention1.2Vorzeichenkonvention1.3Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013TEIL II:ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN MELDEBÖGEN: MELDEBÖGEN ZUM MARKTRISIKO1.Allgemeine Bemerkungen2.C 18.00 – Marktrisiko: Standardansatz für Po…

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