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Versionsvergleich · Verordnung

EZB-Verordnung über Mindestreservepflicht (Neufassung)

Regulation (EU) 2021/378 of the European Central Bank of 22 January 2021 on the application of minimum reserve requirements (recast) (ECB/2021/1)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 21.12.2022 → 20.09.2023

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Änderungen im Überblick

EZB-Verordnung über Mindestreservepflicht (Neufassung): 21.12.2022 zu 20.09.2023. 4 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 13..

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

13.

Vorher, Auszug

TARGET2-Geschäftstag jeder Tag, an dem TARGET2 zur Abwicklung von Zahlungsaufträgen gemäß der Leitlinie EZB/2012/27 der Europäischen Zentralbank geöffnet ist;

Nachher, Auszug

TARGET-Geschäftstag ein Geschäftstag oder TARGET-Geschäftstag im Sinne von Artikel 2 Nummer 13 der Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) in Verbindung mit Anhang III Nummer 13 der genannten Leitlinie;

1

Vorher, Auszug

Die betreffende NZB verzinst die Mindestreserveguthaben auf den Mindestreservekonten zum durchschnittlichen Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems (Einlagesatz) während der Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage) nach der folgenden Formel, wobei das…

Nachher, Auszug

Die betreffende NZB verzinst Mindestreserveguthaben auf den Mindestreservekonten mit 0 %.

2

Vorher, Auszug

Die betreffende NZB zahlt die Zinsen für die Mindestreserveguthaben am zweiten TARGET2-Geschäftstag nach Ablauf der Mindestreserve-Erfüllungsperiode, in der die Zinsen angefallen sind.

Nachher, Auszug

Die betreffende NZB zahlt die Zinsen für die Mindestreserveguthaben am zweiten TARGET-Geschäftstag nach Ablauf der Mindestreserve-Erfüllungsperiode, in der die Zinsen angefallen sind.

2

Vorher, Auszug

Des Weiteren ermächtigt der EZB-Rat das Direktorium, Instituten mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets zu gestatten, für die betreffenden Mindestreserve-Erfüllungsperioden während und unmittelbar nach der in Absatz 1 Buchstabe a genannten übergangsweise geltenden Mindestre…

Nachher, Auszug

Des Weiteren ermächtigt der EZB-Rat das Direktorium, Instituten mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets zu gestatten, für die betreffenden Mindestreserve-Erfüllungsperioden während und unmittelbar nach der in Absatz 1 Buchstabe a genannten übergangsweise geltenden Mindestre…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:36 Uhr UTC

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