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Versionsvergleich · IMPLEMENTING_REGULATION

Durchführungsverordnung zu aufsichtlichen Meldungen nach CRR

Commission Implementing Regulation (EU) 2021/451 of 17 December 2020 laying down implementing technical standards for the application of Regulation (EU) No 575/2013 of the European Parliament and of the Council with regard to supervisory reporting of institutions and repealing Implementing Regulation (EU) No 680/2014 (Text with EEA relevance)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 11.07.2023 → 01.09.2024

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Änderungen im Überblick

Durchführungsverordnung zu aufsichtlichen Meldungen nach CRR: 11.07.2023 zu 01.09.2024. 0 geändert, 12 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 20A Meldung von Zinsrisiken im Anlagebuch.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

20A Meldung von Zinsrisiken im Anlagebuch

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Im Rahmen der Meldungen der Institute über das Zinsrisiko im Anlagebuch gemäß Artikel 430 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden die in Anhang XXVIII genannten Informationen von den Instituten auf Einzel- und auf konsolidierter Basis gemäß den Anweisungen in Anhang XXIX in Abhängigkeit vo…

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Meldebogen 1 vierteljährlich durch alle Institute;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Meldebögen 2, 5 und 8 vierteljährlich durch große Institute;

c)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Meldebögen 3 und 6 vierteljährlich durch Institute, bei denen es sich weder um große noch um kleine und nicht komplexe Institute handelt;

d)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Meldebögen 4 und 7 vierteljährlich durch kleine und nicht komplexe Institute;

e)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Meldebogen 9 vierteljährlich durch Institute, bei denen es sich weder um große noch um kleine und nicht komplexe Institute handelt, sowie durch kleine und nicht komplexe Institute;

f)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Meldebogen 10 jährlich durch große Institute;

g)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Meldebogen 11 jährlich durch Institute, bei denen es sich weder um große noch um kleine und nicht komplexe Institute handelt, sowie durch kleine und nicht komplexe Institute.

28 ANHANG XXVIII

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

MELDUNG DES ZINSRISIKOS IM ANLAGEBUCH IRRBB-MELDEBÖGEN Meldebogen-nummerMeldebogen-codeAdressatenBezeichnung des Meldebogens/der Meldebogengruppe BEWERTUNG DES IRRBB: AUFSICHTLICHE AUSREIẞERTESTS FÜR DEN EVE/DIE NII UND VERÄNDERUNGEN DES MV [VIERTELJÄHRLICH] 1 J 01.00 Alle Institute BEWERTUNG DES I…

29 ANHANG XXIX

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

ERLÄUTERUNGEN ZUR MELDUNG DES ZINSRISIKOS IM ANLAGEBUCH Inhaltsverzeichnis TEIL IALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN1.Struktur2.Umfang der Berichterstattung3.Behandlung von festverzinslichen/zinsvariablen Instrumenten4.Behandlung von Optionen5.Vorzeichenkonvention6.Abkürzungen7.Sonstige KonventionenTEIL IIBEW…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:35 Uhr UTC

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