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Vorher, Auszug
Institute, die entweder die in Artikel 94 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Bedingungen erfüllen oder gemäß Artikel 325a Absatz 1 der genannten Verordnung von der Meldepflicht befreit sind, können den wesentlichsten Risikofaktor ermitteln, indem sie bei Geschäftsabschluss und dana…
Nachher, Auszug
Institute, die entweder die in Artikel 94 Absatz 1 oder die in Artikel 325a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Bedingungen erfüllen, können den wesentlichsten Risikofaktor ermitteln, indem sie bei Geschäftsabschluss und danach mindestens vierteljährlich die folgenden Schritte unter…
