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Versionsvergleich · IMPLEMENTING_REGULATION

Technische Durchführungsstandards Vertriebsvorschriften AIF/OGAW

Durchführungsverordnung (EU) 2021/955 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Formulare, Mustertexte, Verfahren und technischen Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Mitteilung der Vertriebsvorschriften, Gebühren und Entgelte sowie zur Festlegung der für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu übermittelnden Informationen und zur Festlegung der Formulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung dieser Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 27.05.2021 → 15.06.2021

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Technische Durchführungsstandards Vertriebsvorschriften AIF/OGAW: 27.05.2021 zu 15.06.2021. 3 geändert, 0 ergänzt, 1 entfernt. Betroffen: 1 Veröffentlichung der nationalen Bestimm…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsan… › 1

Geändert

Vorher, Auszug

Die zuständigen Behörden veröffentlichen auf ihrer Website die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen und verwenden hierfür den Mustertext in Anhang I.

Nachher, Auszug

Die zuständigen Behörden veröffentlichen auf ihrer Website die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen und verwenden hierfür den Mustertext in Anhang I. Die in Unterabsatz 1 genannten Informationen für AIF bzw. OGAW werden von den zuständigen Behörden entweder vo…

1 Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsan… › 2

Geändert

Vorher, Auszug

Die in Unterabsatz 1 genannten Informationen für AIF bzw. OGAW werden von den zuständigen Behörden entweder vollständig auf einer einzigen Webpage ihrer Webseiten oder aber gesondert auf separaten Webpages veröffentlicht.

Nachher, Auszug

Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Zusammenfassungen der in Absatz 1 genannten Informationen in klarer, prägnanter und leicht verständlicher Weise und verwenden hierfür die Mustertexte in Anhang II. Diese Zusammenfassungen werden auf derselben Webpage veröffentlicht wie die in Absatz 1 ge…

1 Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsan… › 3

Entfernt

Vorher, Auszug

Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Zusammenfassungen der in Absatz 1 genannten Informationen in klarer, prägnanter und leicht verständlicher Weise und verwenden hierfür die Mustertexte in Anhang II. Diese Zusammenfassungen werden auf derselben Webpage veröffentlicht wie die in Absatz 1 ge…

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 ANHANG I

Geändert

Vorher, Auszug

Mustertext für die Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW [Geben Sie das Datum an, an dem die Informationen zuletzt geändert wurden.] Diese Seite enthält Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Vertriebsanforderungen…

Nachher, Auszug

Mustertext für die Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW [Geben Sie das Datum an, an dem die Informationen zuletzt geändert wurden.] Diese Seite enthält Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Vertriebsanforderungen…

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