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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – SFDR RTS Offenlegungen

Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1288 of 6 April 2022 supplementing Regulation (EU) 2019/2088 of the European Parliament and of the Council with regard to regulatory technical standards specifying the details of the content and presentation of the information in relation to the principle of ‘do no significant harm’, specifying the content, methodologies and presentation of information in relation to sustainability indicators and adverse sustainability impacts, and the content and presentation of the information in relation to the promotion of environmental or social characteristics and sustainable investment objectives in pre-contractual documents, on websites and in periodic reports (Text with EEA relevance)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 25.07.2022 → 20.02.2023

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Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – SFDR RTS Offenlegungen: 25.07.2022 zu 20.02.2023. 11 geändert, 13 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 2.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

2

Vorher, Auszug

Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a verwenden die Finanzmarktteilnehmer

Nachher, Auszug

Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a gilt alles Folgende:

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Finanzmarktteilnehmer verwenden:

i)

Vorher, Auszug

denselben wichtigen Leistungsindikator für die aggregierten Investitionen in Nicht-Finanzunternehmen,

Nachher, Auszug

denselben wichtigen Leistungsindikator für die aggregierten Investitionen in Nicht-Finanzunternehmen,

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

denselben wichtigen Leistungsindikator für die aggregierten Investitionen bei derselben Art von Finanzunternehmen;

b)

Vorher, Auszug

denselben wichtigen Leistungsindikator für die aggregierten Investitionen bei derselben Art von Finanzunternehmen. Bei Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben, kann der wichtigste Leistungsindikator aus einer Kombination der wichtigsten Leist…

Nachher, Auszug

bei Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben, kann der wichtigste Leistungsindikator aus einer Kombination der wichtigsten Leistungsindikatoren der Investition und Versicherungstätigkeit gemäß Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/217…

c)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

wird mit den Finanzprodukten in die in den Abschnitten 4.26, 4.27 und 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 genannten ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten oder in die in den Abschnitten 4.29, 4.30 und 4.31 jener Anhänge genannten ökologisch nachhaltige Wirtsch…

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die in den Abschnitten 4.26, 4.27 und 4.28 jener Anhänge genannten ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten;

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die in den Abschnitten 4.29, 4.30 und 4.31 jener Anhänge genannten ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten.

1

Vorher, Auszug

Wenn die in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukte eine Verpflichtung zur Investition in Wirtschaftstätigkeiten, die zu einem Umweltziel im Sinne des Artikels 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 beitragen, enthalten, so werden in dem Abschnitt Wie hoch war de…

Nachher, Auszug

Bei Finanzprodukten im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 führen die Finanzmarktteilnehmer im Abschnitt Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen? in der in Anhang IV enthaltenen Vorlage alle folgenden Informationen auf:

iv)

Vorher, Auszug

den in Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b genannten Angaben,

Nachher, Auszug

der in Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe b genannten Angaben,

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:34 Uhr UTC

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