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Versionsvergleich · Verordnung

Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act)

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft Publikation: 2022-09-14 In Kraft seit: 2022-11-01 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 14.09.2022 → 12.10.2022

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act): 14.09.2022 zu 12.10.2022. 4 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 18.

Geändert

Vorher, Auszug

Zahlungsdienst für in der Software-Anwendung integrierte Käufe eine Software-Anwendung, einen Dienst oder eine Benutzeroberfläche, die den Kauf digitaler Inhalte oder digitaler Dienste innerhalb einer Software-Anwendung, einschließlich Inhalten, Abonnements, Merkmalen oder Funktionen, und die Zahlu…

Nachher, Auszug

Zahlungssystem für in der Software-Anwendung integrierte Käufe eine Software-Anwendung, einen Dienst oder eine Benutzeroberfläche, die den Kauf digitaler Inhalte oder digitaler Dienste innerhalb einer Software-Anwendung, einschließlich Inhalten, Abonnements, Merkmalen oder Funktionen, und die Zahlu…

3 UNFAIRE ODER DIE BESTREITBARKEIT BESCHRÄNKENDE PRAKTIKEN VO… › 5 Verpflichtungen von Torwächtern › 4

Geändert

Vorher, Auszug

Der Torwächter gibt gewerblichen Nutzern die Möglichkeit n, Angebote gegenüber Endnutzern, die über seinen zentralen Plattformdienst oder über andere Kanäle akquiriert wurden, kostenlos zu kommunizieren und zu bewerben – auch zu anderen Bedingungen – und mit diesen Endnutzern Verträge zu schließen,…

Nachher, Auszug

Der Torwächter gibt gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, Angebote gegenüber Endnutzern, die über seinen zentralen Plattformdienst oder über andere Kanäle akquiriert wurden, kostenlos zu kommunizieren und zu bewerben – auch zu anderen Bedingungen – und mit diesen Endnutzern Verträge zu schließen, u…

3 UNFAIRE ODER DIE BESTREITBARKEIT BESCHRÄNKENDE PRAKTIKEN VO… › 13 Umgehungsverbot › 8

Geändert

Vorher, Auszug

Absatz 6 des vorliegenden Artikels lässt die Befugnisse der Kommission nach den Artikeln 29, 30 und 31 unberührt.

Nachher, Auszug

Absatz 7 des vorliegenden Artikels lässt die Befugnisse der Kommission nach den Artikeln 29, 30 und 31 unberührt.

ANHANG

Geändert

Vorher, Auszug

A. Allgemeines 1. In diesem Anhang soll die Methode zur Ermittlung und Berechnung der aktiven Endnutzer und der aktiven gewerblichen Nutzer für jeden in Artikel 2 Nummer 2 aufgeführten zentralen Plattformdienst festgelegt werden. Er bietet einen Bezugsrahmen, der es den Unternehmen ermöglicht, zu b…

Nachher, Auszug

A. Allgemeines 1. In diesem Anhang soll die Methode zur Ermittlung und Berechnung der aktiven Endnutzer und der aktiven gewerblichen Nutzer für jeden in Artikel 2 Nummer 2 aufgeführten zentralen Plattformdienst festgelegt werden. Er bietet einen Bezugsrahmen, der es den Unternehmen ermöglicht, zu b…

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