2 IKT-Risikomanagement › 2 Abschnitt II › 6 IKT-Risikomanagementrahmen › 8 › h)
GeändertVorher, Auszug
für IKT-bezogene Vorfälle eine Kommunikationsstrategie dargelegt wird, die gemäß Artikel 14 offengelegt werden muss.
Nachher, Auszug
für den Fall von IKT-bezogenen Vorfällen, die gemäß Artikel 14 offengelegt werden müssen, eine Kommunikationsstrategie dargelegt wird.
