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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Technische Standards für Zulassungsanträge als Kreditinstitut

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2580 der Kommission vom 17. Juni 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zu den im Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut zu übermittelnden Informationen und zur Präzisierung möglicher Hindernisse für die ordnungsgemäße Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen durch die zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 17.06.2022 → 29.12.2022

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Technische Standards für Zulassungsanträge als Kreditinstitut: 17.06.2022 zu 29.12.2022. 1 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 13 Inkrafttreten und Geltungsbeginn.

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

13 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Geändert

Vorher, Auszug

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem XX.XX.XXXX.

Nachher, Auszug

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 18. Juli 2023.

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