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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

MiFIR-Verfahrens-VO (Geldbußen DRSP)

Delegierte Verordnung (EU) 2022/803 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Verfahrensvorschriften für die Ausübung der Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Geldbußen oder Zwangsgelder gegen Datenbereitstellungsdienstleister zu verhängen (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 16.02.2022 → 22.09.2025

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

MiFIR-Verfahrens-VO (Geldbußen DRSP): 16.02.2022 zu 22.09.2025. 1 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 Anwendungsbereich.

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 Anwendungsbereich

Geändert

Vorher, Auszug

Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung bezeichnet der Begriff Datenbereitstellungsdienstleister ein genehmigtes Veröffentlichungssystem oder einen genehmigten Meldemechanismus im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 34 bzw. Nummer 36 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014.

Nachher, Auszug

Diese delegierte Verordnung gilt für Datenbereitstellungsdienstleister im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 36a der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die der Aufsicht der ESMA unterliegen.

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