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Versionsvergleich · Verordnung

Verordnung zu restriktiven Maßnahmen wegen Sudan

Council Regulation (EU) 2023/2147 of 9 October 2023 concerning restrictive measures in view of activities undermining the stability and political transition of Sudan

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 23.06.2026 → 15.07.2026

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Änderungen im Überblick

Verordnung zu restriktiven Maßnahmen wegen Sudan: 23.06.2026 zu 15.07.2026. 2 geändert, 26 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: h).

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

h)

Vorher, Auszug

Gebiet der Union die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen, einschließlich ihres Luftraums.

Nachher, Auszug

Gebiet der Union die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen, einschließlich ihres Luftraums;

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Vermittlungsdienste

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Aushandlung oder Veranlassung von Transaktionen zum Kauf, zum Verkauf oder zur Lieferung von Gütern und Technologien oder von Finanzdienstleistungen oder technischen Dienstleistungen, auch von einem Drittland aus in ein anderes Drittland, oder

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

den Verkauf oder Kauf von Gütern und Technologien oder von Finanzdienstleistungen oder technischen Dienstleistungen, auch dann, wenn sie sich in Drittländern befinden, zwecks Verbringung in ein anderes Drittland;

j)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen jede Maßnahme, ungeachtet der gewählten Mittel, bei der die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung ihre Eigenmittel oder wirtschaftlichen Ressourcen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zuschüsse, Darlehen, Garantien, Bürgschaften,…

k)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

technische Hilfe jede technische Unterstützung im Zusammenhang mit Reparaturen, Entwicklung, Herstellung, Montage, Erprobung, Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; technische Hilfe kann in Form von Anleitung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fähigke…

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Es ist verboten, in Anhang III aufgeführtes Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn es seinen Ursprung in Sudan hat und nach dem 15. Juli 2026 aus Sudan in die Union oder in ein Drittland ausgeführt wurde.

2

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Es ist verboten,

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

in Verbindung mit dem in Absatz 1 genannten Verbot unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zu erbringen,

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

in Verbindung mit dem in Absatz 1 genannten Verbot unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 für den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung dieser Güter oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste berei…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:40 Uhr UTC

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