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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Technische Bewertungskriterien EU-Taxonomie: Wasser, Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 der Kommission vom 27. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung oder zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 21.11.2023 → 01.01.2026

Was sich geändert hat

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:53 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Technische Bewertungskriterien EU-Taxonomie: Wasser, Kreislaufwi…: 21.11.2023 zu 01.01.2026. 4 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: Auf die Vermeidung erheblicher Beeinträc…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

Auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ausgerich…

Geändert

Vorher, Auszug

Die Tätigkeit führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von a) in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Sc…

Nachher, Auszug

Die Tätigkeit führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von: a) in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen, außer als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung…

2 Technische Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird,…

Geändert

Vorher, Auszug

Inhaltsverzeichnis 1.Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren1.1.Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen1.2.Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten2.Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen2.1.Phosphorrückgewinnung aus Abwasse…

Nachher, Auszug

Inhaltsverzeichnis 1.Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren1.1.Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen1.2.Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten2.Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen2.1.Phosphorrückgewinnung aus Abwasse…

Auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ausgerich…

Geändert

Vorher, Auszug

Die Tätigkeit führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von: a) in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen, außer als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung vorhandene Stoffe; b) Quecksilber und Que…

Nachher, Auszug

Die Tätigkeit führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von: a) in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen, außer als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung vorhandene Stoffe; b) Quecksilber und Que…

Auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ausgerich…

Geändert

Vorher, Auszug

Die Tätigkeit führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von a) in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen, außer als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung vorhandene Stoffe; b) Quecksilber und Quec…

Nachher, Auszug

Die Tätigkeit führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von: a) in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen, außer als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung vorhandene Stoffe; b) Quecksilber und Que…

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