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Versionsvergleich · Verordnung

Green Bond-Verordnung

Regulation (EU) 2023/2631 of the European Parliament and of the Council of 22 November 2023 on European Green Bonds and optional disclosures for bonds marketed as environmentally sustainable and for sustainability-linked bonds (Text with EEA relevance)

In Kraft Publikation: 2023-11-22 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 22.11.2023 → 09.01.2024

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Änderungen im Überblick

Green Bond-Verordnung: 22.11.2023 zu 09.01.2024. 0 geändert, 28 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Ab dem 10. Januar 2030 übermittelt der Emittent:

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

das Informationsblatt, die Voremissionsprüfung im Zusammenhang mit dem Informationsblatt, die jährlichen Allokationsberichte, die Nachemissionsprüfung im Zusammenhang mit einem oder mehreren jährlichen Allokationsberichten, den Wirkungsbericht und die in Artikel 15 genannte Überprüfung des Wirkungs…

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die in Artikel 20 genannten Offenlegungen vor der Emission und die in Artikel 21 genannten regelmäßigen Offenlegungen nach der Emission; gleichzeitig mit der Veröffentlichung an die in Absatz 3 oder Absatz 4 des vorliegenden Artikels genannte zuständige Sammelstelle, um sie im zentralen europäische…

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Diese Informationen müssen die nachstehenden Anforderungen erfüllen:

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Sie werden in einem datenextrahierbaren Format im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2023/2859 oder, sofern nach Unionsrecht vorgeschrieben, in einem maschinenlesbaren Format gemäß Artikel 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2023/2859 übermittelt;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

sie enthalten die folgenden Metadaten:

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

alle Namen des Emittenten, auf den sich die Informationen beziehen;

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Rechtsträgerkennung des Emittenten gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2859;

iii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Größenklasse des Emittenten gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe d der genannten Verordnung;

iv)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Art der Informationen gemäß der Einstufung in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c der genannten Verordnung;

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:41 Uhr UTC

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