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Versionsvergleich · Richtlinie

Europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID II)

Directive 2014/65/EU of the European Parliament and of the Council of 15 May 2014 on markets in financial instruments and amending Directive 2002/92/EC and Directive 2011/61/EU (recast) Text with EEA relevance

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 17.01.2025 → 06.06.2026

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Änderungen im Überblick

Europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID II): 17.01.2025 zu 06.06.2026. 19 geändert, 33 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 12..

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

12.

Vorher, Auszug

KMU-Wachstumsmarkt ein in Einklang mit Artikel 33 als KMU-Wachstumsmarkt registriertes MTF;

Nachher, Auszug

KMU-Wachstumsmarkt ein in Einklang mit Artikel 33 als KMU-Wachstumsmarkt registriertes MTF oder MTF-Segment;

3a

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Analysen, die von Wertpapierfirmen oder von Dritten erbracht und die von Wertpapierfirmen, ihren Kunden oder potenziellen Kunden verwendet oder an Wertpapierfirmen, ihre Kunden oder potenzielle Kunden verbreitet werden, müssen redlich, eindeutig und nicht irreführend sein. Die Analysen müssen klar…

3b

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltungs- oder andere Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen erbringen, stellen sicher, dass die von ihnen an Kunden oder potenzielle Kunden verbreiteten Analysen, die ganz oder teilweise von einem Emittenten bezahlt wurden, nur dann als emittentenfi…

3c

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um einen EU-Verhaltenskodex für emittentenfinanzierte Analysen zu erstellen. In dem Verhaltenskodex werden Standards für die Unabhängigkeit und Objektivität sowie Verfahren und Maßnahmen für die wirksame Ermittlung, Verhütung und Off…

3d

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jeder Emittent seine emittentenfinanzierten Analysen gemäß Absatz 3b dieses Artikels an die zuständige Sammelstelle im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates übermitteln kann. Bei der Übermittlun…

3e

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Bei Analysen, die als emittentenfinanzierte Analysen gekennzeichnet sind, ist auf der Titelseite klar und deutlich darauf hinzuweisen, dass sie im Einklang mit dem EU-Verhaltenskodex für emittentenfinanzierte Analysen erstellt wurden. Anderes Analysematerial, das ganz oder teilweise vom Emittenten…

9a

Vorher, Auszug

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Bereitstellung von Analysen durch Dritte an Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltungs- oder andere Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen für Kunden erbringen, als Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 1 gilt, wenn

Nachher, Auszug

Die Bereitstellung von Analysen durch Dritte an Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltungs- oder andere Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen für Kunden erbringen, gilt als Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 1, wenn

a)

Vorher, Auszug

vor der Erbringung der Ausführungs- oder Analysedienstleistungen eine Vereinbarung zwischen der Wertpapierfirma und dem Analyseanbieter getroffen wurde, in der festgelegt ist, welcher Teil der kombinierten Gebühren oder gemeinsamen Zahlungen für Ausführungsdienstleitungen und Analysen auf Analysen…

Nachher, Auszug

eine Vereinbarung zwischen der Wertpapierfirma und dem Drittanbieter von Ausführungsdienstleistungen und Analysen getroffen wurde, in der eine Vergütungsmethode festgelegt ist, einschließlich der Art und Weise, wie bei der Festlegung der Gesamtgebühren für Wertpapierdienstleistungen die Gesamtkoste…

b)

Vorher, Auszug

die Wertpapierfirma ihre Kunden über die gemeinsamen Zahlungen für Ausführungsdienstleistungen und Analysen informiert, die an die Drittanbieter von Analysen geleistet werden, und

Nachher, Auszug

die Wertpapierfirma ihre Kunden über ihre Wahl informiert, Zahlungen für Ausführungsdienstleistungen und Analysen entweder gemeinsam oder separat zu leisten, und sie über ihre Grundsätze in Bezug auf die Zahlung von Ausführungsdienstleistungen und Analysen in Kenntnis setzt, einschließlich über die…

c)

Vorher, Auszug

die Analysen, für die die kombinierten Gebühren oder die gemeinsame Zahlung geleistet werden, betreffen Emittenten, die in den 36 Monaten vor der Bereitstellung der Analysen eine Marktkapitalisierung von 1 Mrd. EUR nicht überschritten haben, ausgedrückt durch die Notierungen am Jahresende die Jahre…

Nachher, Auszug

die Wertpapierfirma jährlich die Qualität, die Nutzbarkeit und den Wert der verwendeten Analysen sowie die Fähigkeit der verwendeten Analysen, zu besseren Anlageentscheidungen beizutragen, bewertet. Die ESMA kann für die Zwecke dieser Bewertungen Leitlinien für Wertpapierfirmen ausarbeiten,

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026, 07:46 Uhr UTC

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