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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

MiFIR RTS 2 (Transparenz Non-Equity)

Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (Text von Bedeutung für den EWR. )

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 01.01.2024 → 02.03.2026

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:53 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

MiFIR RTS 2 (Transparenz Non-Equity): 01.01.2024 zu 02.03.2026. 34 geändert, 42 ergänzt, 90 entfernt. Betroffen: 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen(Artikel 9 Absatz 5…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen(Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe f der Ver… › 1.

Geändert

Vorher, Auszug

Transaktionspaket entweder

Nachher, Auszug

auf einem zentralen Limit-Orderbuch basierendes Handelssystem entweder

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen(Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe f der Ver… › 1. › a)

Geändert

Vorher, Auszug

ein Geschäft mit einem Derivatekontrakt oder einem anderen Finanzinstrument unter der Bedingung der gleichzeitigen Ausführung eines Geschäfts mit einem zugrunde liegenden physischen Vermögenswert in entsprechendem Umfang (Exchange for Physical oder EFP) oder

Nachher, Auszug

ein auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierendes Handelssystem, das mittels eines Orderbuchs und eines Handelsalgorithmus ohne menschliche Intervention Verkaufsorder mit Kaufordern auf der Grundlage des bestmöglichen Preises kontinuierlich zusammenführt, oder

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen(Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe f der Ver… › 1. › b)

Geändert

Vorher, Auszug

Kein Textauszug verfügbar.

Nachher, Auszug

ein Handelssystem, bei dem Elemente eines auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierenden Handelssystems nach Buchstabe a und Elemente eines auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystems nach Nummer 2 kombiniert vorliegen;

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen › 1. › b)

Entfernt

Vorher, Auszug

ein Geschäft, das die Ausführung von zwei oder mehr Teilgeschäften mit Finanzinstrumenten umfasst und

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen › 1. › b) › i)

Entfernt

Vorher, Auszug

das von zwei oder mehr Gegenparteien getätigt wird;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen › 1. › b) › ii)

Entfernt

Vorher, Auszug

bei dem jedes Teilgeschäft bedeutende wirtschaftliche oder finanzielle Risiken in Bezug auf alle anderen Teilgeschäfte umfasst;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen › 1. › b) › iii)

Entfernt

Vorher, Auszug

bei dem die Ausführung jedes Teilgeschäfts zeitgleich und unter der Bedingung der Ausführung aller übrigen Teilgeschäfte erfolgt;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen(Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe f der Ver… › 2.

Geändert

Vorher, Auszug

Kein Textauszug verfügbar.

Nachher, Auszug

auf periodischen Auktionen basierendes Handelssystem ein System, das Aufträge auf der Grundlage einer periodischen Auktion und eines Handelsalgorithmus ohne menschliche Intervention zusammenführt.

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen › 2.

Entfernt

Vorher, Auszug

Preisanfrage-Handelssystem bezeichnet ein Handelssystem, das den folgenden Bedingungen entspricht:

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Begriffsbestimmungen › 2. › a)

Entfernt

Vorher, Auszug

eine Kursofferte oder Kursofferten werden als Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage eines oder mehrerer Mitglieder oder Teilnehmer abgegeben;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

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