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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung zur Taxonomie-Offenlegung (Art. 8 VO 2020/852)

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 01.01.2024 → 01.01.2026

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:53 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung zur Taxonomie-Offenlegung (Art. 8 VO 2020/…: 01.01.2024 zu 01.01.2026. 28 geändert, 40 ergänzt, 11 entfernt.

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

2 Angaben von Nicht-Finanzunternehmen › 1a

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 1 können Nicht-Finanzunternehmen für den in Anhang I Abschnitt 1.1.1 dieser Verordnung genannten Umsatz-KPI von der Bewertung absehen, ob einige ihrer Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind, wenn der kumulierte Umsatz aus diesen Wirtschaftstätigkeiten…

2 Angaben von Nicht-Finanzunternehmen › 1b

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 1 können Nicht-Finanzunternehmen für den in Anhang I Abschnitt 1.1.2 dieser Verordnung genannten CapEx-KPI von der Bewertung absehen, ob einige ihrer Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind, wenn die kumulierten Investitionsausgaben im Zusammenhang mit…

2 Angaben von Nicht-Finanzunternehmen › 1c

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 1 können Nicht-Finanzunternehmen für den in Anhang I Abschnitt 1.1.3 dieser Verordnung genannten OpEx-KPI von der Bewertung absehen, ob die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit all ihren Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind, wenn die Betriebsausgabe…

2 Angaben von Nicht-Finanzunternehmen › 1c › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

den Gesamtwert des in Anhang I Abschnitt 1.1.3.1 dieser Verordnung genannten Nenners des OpEx-KPI offenlegen,

2 Angaben von Nicht-Finanzunternehmen › 1c › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

erläutern, warum die Betriebsausgaben für ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich sind.

2 Angaben von Nicht-Finanzunternehmen › 1c

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Sind die Betriebsausgaben für das Geschäftsmodell der Nicht-Finanzunternehmen grundsätzlich wesentlich, können diese Nicht-Finanzunternehmen von der Bewertung absehen, ob einige ihrer Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind, wenn die kumulierten Betriebsausgaben im Zusammen…

2 Angaben von Nicht-Finanzunternehmen › 1d

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, auf die Absätze 1a bis 1c Anwendung finden, sind gesondert als nicht wesentliche Umsätze, Investitionsausgaben oder Betriebsausgaben auszuweisen.

3 Angaben von Vermögensverwaltern › 1a

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 1 können Vermögensverwalter von der Bewertung absehen, ob verwaltete Vermögenswerte, deren Erlösverwendung bekannt ist, taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind, wenn der kumulierte Wert dieser Vermögenswerte weniger als 10 % aller verwalteten Vermögenswerte beträgt, deren Er…

4 Angaben von Kreditinstituten › 1a

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 1 können Kreditinstitute von der Bewertung absehen, ob die bilanzwirksamen Vermögenswerte, deren Erlösverwendung bekannt ist, taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind, wenn der kumulierte Wert dieser Vermögenswerte weniger als 10 % aller bilanzwirksamen Vermögenswerte beträgt…

4 Angaben von Kreditinstituten › 1b

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 1 können Kreditinstitute von der Bewertung absehen, ob die Finanzgarantien zur Unterstützung von kurz-, mittel- und langfristigen Darlehen oder Schuldverschreibungen, deren Erlösverwendung bekannt ist, taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind, wenn der kumulierte Wert dieser…

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