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Taidalos RADAR für Banken

Rechtsmonitoring für Banken

Regulatorische Änderungen früh erkennen, für das Institutsprofil einordnen und mit Compliance, Risikocontrolling, Fachbereichen und Interner Revision nachvollziehbar umsetzen.

Für: Kreditinstitute und weitere Institute im Anwendungsbereich der MaRisk

Einordnung: Die konkrete Anwendung richtet sich nach Erlaubnis, Geschäftsmodell, Größe, Komplexität und Proportionalität. Auch große Wertpapierinstitute können in den Anwendungsbereich der MaRisk fallen.

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RADAR zeigt eine Risikobewertung mit aufgeklappter Begründung für den Schweregrad

Arbeitsalltag

Was für Banken zusammenkommt

Breite Quellenlandschaft

BaFin, Deutsche Bundesbank, EBA, europäische Gesetzgebung und weitere relevante Stellen veröffentlichen parallel neue Vorgaben und Auslegungen.

Viele betroffene Bereiche

Eine Änderung kann Compliance, Risikocontrolling, Markt, Marktfolge, IT, Auslagerungsmanagement und Interne Revision gleichzeitig betreffen.

Nachweis über den ganzen Prozess

Prüfungen brauchen nicht nur das Ergebnis, sondern auch eine nachvollziehbare Einordnung, Verantwortlichkeit, Entscheidung und Umsetzung.

Regulatorischer Rahmen

Mehrere Quellen, ein belastbarer Prozess

MaRisk und Aufsichtspraxis

Organisationspflichten, Compliance Funktion, Risikosteuerung und Interne Revision bilden einen zentralen Rahmen für den Prozess.

Europäische Anforderungen

EBA Leitlinien, Verordnungen und technische Standards ergänzen nationale Vorgaben und müssen passend zum Institut eingeordnet werden.

Institutsprofil

Erlaubnisse, Produkte, Auslagerungen und Risikoprofil entscheiden darüber, welche Neuerung für welchen Bereich relevant ist.

Verantwortung im Team

Die richtigen Rollen früh einbinden

  • Compliance und Recht steuern Quellen, Einordnung und Nachweise.

  • Risikocontrolling verbindet Änderungen mit Risiken und Kontrollen.

  • Fachbereiche bewerten Auswirkungen auf Produkte, Prozesse und Arbeitsanweisungen.

  • Interne Revision erhält eine durchgehende und nachvollziehbare Dokumentation.

RADAR zeigt Aufgaben mit Verantwortlichkeiten, Status und Fristen
RADAR zeigt einen Aktionsplan mit Maßnahmen, Kontrollen, Verantwortlichkeiten und Fristen

Monitoren, verstehen, handeln

Vom Signal bis zum Nachweis

  • Relevante Veröffentlichungen ab Entwurf und Konsultation erfassen.

  • Änderungen zur Vorversion erkennen und für das Institutsprofil einordnen.

  • Betroffene Bereiche mit klaren Rollen und Fristen beteiligen.

  • Risiken, Maßnahmen, Kontrollen und angepasste Vorgaben verbunden dokumentieren.

So unterstützt RADAR

  • Ein Eingang für relevante nationale und europäische Quellen.

  • Wesentlichkeitsprüfung und Risikobewertung mit klarer Verantwortung.

  • Prüfungssichere Historie vom Fund bis zum Umsetzungsnachweis.

Rechtsmonitoring · Auszug aus der Norm

Aufgaben der Compliance-Funktion: drei Pflichten, ein Absatz.

Die MaRisk AT 4.4.2 definiert die Kernaufgabe Ihrer Compliance-Funktion. Hier der Original-Wortlaut aus dem BaFin-Dokument, mit den drei Pflichten markiert, die darin stecken.

MaRisk · AT 4.4.2BA 54 · Stand 30.06.2026Seite 25 von 82
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Aufgaben der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion muss insbesondere die Risken aus der Nichteinhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben identifizieren und im Rahmen eines strukturierten Prozesses sicherstellen, dass die jeweils betroffenen Bereiche die Einhaltung dieser Regelungen und Vorgaben überwachen.“

Quelle: BA 54 · MaRisk vom 30.06.2026 · AT 4.4.2 Compliance-Funktion · Seite 25 von 82Original-Wortlaut, unverändert übernommen

Rechtsmonitoring · Auszug aus der Norm

Berichtspflichten der Compliance-Funktion: zwei Sätze, drei Anforderungen.

MaRisk AT 4.4.2, Rn. 6 definiert die Berichtspflicht Ihrer Compliance-Funktion an Geschäftsleitung und Interne Revision. Wieder der Original-Wortlaut, mit den drei Anforderungen markiert, die darin stecken.

MaRisk · AT 4.4.2Rn. 6Stand 06/2026
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Berichtspflichten der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion berichtet mindestens jährlich sowie anlassbezogen an die Geschäftsleitung. Der Bericht enthält auch Hinweise auf Defizite und Gegenmaßnahmen und wird an die Interne Revision weitergegeben.“

Quelle: MaRisk AT 4.4.2 · Rn. 6 · 06/2026 · BaFinOriginal-Wortlaut, unverändert übernommen

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