Zum Inhalt springen

Taidalos RADAR für Banken

Rechtsmonitoring für Banken

Regulatorische Änderungen früh erkennen, für das Institutsprofil einordnen und mit Compliance, Risikocontrolling, Fachbereichen und Interner Revision nachvollziehbar umsetzen.

Für: Kreditinstitute und weitere Institute im Anwendungsbereich der MaRisk

Einordnung: Die konkrete Anwendung richtet sich nach Erlaubnis, Geschäftsmodell, Größe, Komplexität und Proportionalität. Auch große Wertpapierinstitute können in den Anwendungsbereich der MaRisk fallen.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich
RADAR zeigt eine Risikobewertung mit aufgeklappter Begründung für den Schweregrad

Arbeitsalltag

Was für Banken zusammenkommt

Breite Quellenlandschaft

BaFin, Deutsche Bundesbank, EBA, europäische Gesetzgebung und weitere relevante Stellen veröffentlichen parallel neue Vorgaben und Auslegungen.

Viele betroffene Bereiche

Eine Änderung kann Compliance, Risikocontrolling, Markt, Marktfolge, IT, Auslagerungsmanagement und Interne Revision gleichzeitig betreffen.

Nachweis über den ganzen Prozess

Prüfungen brauchen nicht nur das Ergebnis, sondern auch eine nachvollziehbare Einordnung, Verantwortlichkeit, Entscheidung und Umsetzung.

Regulatorischer Rahmen

Mehrere Quellen, ein belastbarer Prozess

MaRisk und Aufsichtspraxis

Organisationspflichten, Compliance Funktion, Risikosteuerung und Interne Revision bilden einen zentralen Rahmen für den Prozess.

Europäische Anforderungen

EBA Leitlinien, Verordnungen und technische Standards ergänzen nationale Vorgaben und müssen passend zum Institut eingeordnet werden.

Institutsprofil

Erlaubnisse, Produkte, Auslagerungen und Risikoprofil entscheiden darüber, welche Neuerung für welchen Bereich relevant ist.

Verantwortung im Team

Die richtigen Rollen früh einbinden

  • Compliance und Recht steuern Quellen, Einordnung und Nachweise.

  • Risikocontrolling verbindet Änderungen mit Risiken und Kontrollen.

  • Fachbereiche bewerten Auswirkungen auf Produkte, Prozesse und Arbeitsanweisungen.

  • Interne Revision erhält eine durchgehende und nachvollziehbare Dokumentation.

RADAR zeigt Aufgaben mit Verantwortlichkeiten, Status und Fristen
RADAR zeigt einen Aktionsplan mit Maßnahmen, Kontrollen, Verantwortlichkeiten und Fristen

Monitoren, verstehen, handeln

Vom Signal bis zum Nachweis

  • Relevante Veröffentlichungen ab Entwurf und Konsultation erfassen.

  • Änderungen zur Vorversion erkennen und für das Institutsprofil einordnen.

  • Betroffene Bereiche mit klaren Rollen und Fristen beteiligen.

  • Risiken, Maßnahmen, Kontrollen und angepasste Vorgaben verbunden dokumentieren.

So unterstützt RADAR

  • Ein Eingang für relevante nationale und europäische Quellen.

  • Wesentlichkeitsprüfung und Risikobewertung mit klarer Verantwortung.

  • Prüfungssichere Historie vom Fund bis zum Umsetzungsnachweis.

Beispiel: Eine Änderung im Auslagerungsmanagement bearbeiten

Eine neue Veröffentlichung betrifft möglicherweise die Steuerung eines ausgelagerten Prozesses. Compliance erfasst zunächst Quelle, Verfahrensstand und betroffene Fassung. Der Versionsvergleich hilft dabei, die geänderten Textstellen gezielt zu prüfen. Eine Konsultation dient der Vorbereitung; ihre Aussagen werden getrennt von bereits geltenden Anforderungen bewertet.

Anschließend prüft das Auslagerungsmanagement gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich, ob der konkrete Prozess betroffen ist. Die Begründung gehört zur Bewertung, auch wenn kein Handlungsbedarf entsteht. Bei einer relevanten Änderung lassen sich Verantwortliche, Frist und Maßnahmen zuordnen, etwa die Prüfung einer Arbeitsanweisung oder die Anpassung einer Kontrolle.

Welche Nachweise gehören zusammen?

Für eine spätere Prüfung sollte nachvollziehbar sein, welche Veröffentlichung den Vorgang ausgelöst hat, welche Fassung bewertet wurde und wer entschieden hat. Dazu kommen die dokumentierte Relevanzprüfung, die daraus abgeleiteten Maßnahmen und der Nachweis ihrer Bearbeitung. Taidalos RADAR verbindet diese Arbeitsschritte im Compliance-Workflow.

Das Beispiel beschreibt einen möglichen Ablauf. Die fachliche Entscheidung und die Ausgestaltung des Kontrollsystems bleiben beim Institut. Einen ersten Einblick in den Quellenumfang geben die Profile von BaFin, Deutscher Bundesbank und EBA. In den öffentlichen Normvergleichen sehen Sie, wie sich einzelne Fassungen unterscheiden.

Häufige Fragen

Wie starten wir mit Rechtsmonitoring in einer Bank?

Beginnen Sie mit Ihrem Institutsprofil, den relevanten Quellen und der Verantwortung für die Erstbewertung. Legen Sie anschließend fest, wann Fachbereiche beteiligt werden und welche Nachweise eine abgeschlossene Bearbeitung enthalten soll.

Wie unterscheiden wir einen Entwurf von einer geltenden Anforderung?

Prüfen Sie den Verfahrensstand und die ausgewählte Fassung. Taidalos RADAR unterscheidet Entwürfe, zukünftige und geltende Fassungen. Damit können Sie Vorbereitungen dokumentieren und die spätere Umsetzung gesondert steuern.

Welche Rolle übernimmt die Interne Revision?

Die Interne Revision kann anhand der dokumentierten Historie nachvollziehen, wie eine Änderung bewertet und bearbeitet wurde. Die Verantwortung für Bewertung und Umsetzung wird den dafür zuständigen Rollen im Institut zugewiesen.

Rechtsmonitoring · Auszug aus der Norm

Aufgaben der Compliance-Funktion: drei Pflichten, ein Absatz.

Die MaRisk AT 4.4.2 definiert die Kernaufgabe Ihrer Compliance-Funktion. Hier der Original-Wortlaut aus dem BaFin-Dokument, mit den drei Pflichten markiert, die darin stecken.

MaRisk · AT 4.4.2BA 54 · Stand 30.06.2026Seite 25 von 82
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Aufgaben der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion muss insbesondere die Risken aus der Nichteinhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben identifizieren und im Rahmen eines strukturierten Prozesses sicherstellen, dass die jeweils betroffenen Bereiche die Einhaltung dieser Regelungen und Vorgaben überwachen.“

Quelle: BA 54 · MaRisk vom 30.06.2026 · AT 4.4.2 Compliance-Funktion · Seite 25 von 82Original-Wortlaut, unverändert übernommen

Rechtsmonitoring · Auszug aus der Norm

Berichtspflichten der Compliance-Funktion: zwei Sätze, drei Anforderungen.

MaRisk AT 4.4.2, Rn. 6 definiert die Berichtspflicht Ihrer Compliance-Funktion an Geschäftsleitung und Interne Revision. Wieder der Original-Wortlaut, mit den drei Anforderungen markiert, die darin stecken.

MaRisk · AT 4.4.2Rn. 6Stand 06/2026
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Berichtspflichten der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion berichtet mindestens jährlich sowie anlassbezogen an die Geschäftsleitung. Der Bericht enthält auch Hinweise auf Defizite und Gegenmaßnahmen und wird an die Interne Revision weitergegeben.“

Quelle: MaRisk AT 4.4.2 · Rn. 6 · 06/2026 · BaFinOriginal-Wortlaut, unverändert übernommen

Nächster Schritt

RADAR mit Ihrem Quellenprofil sehen

Demo für Banken

Wir zeigen Monitoring, Versionsvergleich, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen anhand der Quellen, die für Ihr Unternehmen relevant sind.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich