Aufgaben der Compliance-Funktion
„Wertpapierinstitute müssen über eine Compliance-Funktion verfügen, um den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben könnten, entgegenzuwirken. Die Compliance-Funktion muss auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hinwirken. Ferner muss die Compliance-Funktion die Geschäftsleiter hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben unterstützen und beraten.“
„Die Compliance-Funktion identifiziert unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten in regelmäßigen Abständen wesentliche rechtliche Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Wertpapierinstituts führen kann. Die Compliance-Funktion muss im Rahmen eines strukturierten Prozesses sicherstellen, dass die jeweils betroffenen Bereiche die Einhaltung dieser Regelungen und Vorgaben überwachen.“



