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Taidalos RADAR für Versicherungen

Rechtsmonitoring für Versicherungen

Aufsichtsrechtliche Änderungen für Compliance, Risikomanagement, Versicherungsmathematik, Kapitalanlage, Produkte und Betrieb früh einordnen und kontrolliert umsetzen.

Für: Versicherungsunternehmen mit einem auf Geschäftsmodell und Aufsicht zugeschnittenen Quellenprofil

Einordnung: Die relevante Quellenlandschaft hängt unter anderem von Sparte, Solvency Status, Produkten, Kapitalanlage und Gruppenstruktur ab.

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RADAR zeigt eine Risikobewertung mit aufgeklappter Begründung für den Schweregrad

Arbeitsalltag

Was für Versicherungen zusammenkommt

Mehr als Compliance allein

Regulatorische Neuerungen können Risikomanagement, Versicherungsmathematik, Kapitalanlage, Produktentwicklung und Betrieb zugleich betreffen.

Nationale und europäische Ebene

BaFin Vorgaben, VAG, EIOPA Leitlinien und europäische Rechtsakte müssen gemeinsam beobachtet und richtig eingeordnet werden.

Wirksamkeit belegen

Neben der Risikoidentifikation müssen Verfahren, Maßnahmen und Kontrollen nachvollziehbar bewertet und an die Geschäftsleitung berichtet werden.

Regulatorischer Rahmen

Mehrere Quellen, ein belastbarer Prozess

MaGo und VAG

Die Geschäftsorganisation und die Schlüsselfunktionen bestimmen Rollen, Berichtswege und risikoorientierte Überwachung.

EIOPA und europäisches Recht

Leitlinien, Stellungnahmen und europäische Vorgaben wirken auf Governance, Produkte, Berichterstattung und Kapitalanlage.

Unternehmensprofil

Sparte, Produkte, Vertrieb, Kapitalanlage und Gruppenbezug steuern die Relevanz einer Veröffentlichung.

Verantwortung im Team

Die richtigen Rollen früh einbinden

  • Compliance identifiziert und beurteilt Compliance Risiken und steuert die Überwachung.

  • Risikomanagement verbindet Änderungen mit dem Risikoprofil und bestehenden Kontrollen.

  • Versicherungsmathematik und Kapitalanlage bewerten fachliche Auswirkungen in ihrem Verantwortungsbereich.

  • Produkt, Vertrieb und Betrieb setzen notwendige Änderungen in Prozessen und Vorgaben um.

RADAR zeigt Aufgaben für Schlüsselfunktionen und Fachbereiche mit Status und Fristen
RADAR zeigt Maßnahmen und Kontrollen mit klaren Verantwortlichkeiten

Monitoren, verstehen, handeln

Vom Signal bis zum Nachweis

  • BaFin, EIOPA und relevante Gesetzgebung fortlaufend beobachten.

  • Neuerungen nach Sparte, Produkt und Funktion einordnen.

  • Schlüsselfunktionen und betroffene Fachbereiche früh beteiligen.

  • Risiken, Maßnahmen, Kontrollen und Berichtsbeiträge verbunden nachhalten.

So unterstützt RADAR

  • Konsolidiertes Monitoring für nationale und europäische Versicherungsquellen.

  • Verantwortlichkeiten über Schlüsselfunktionen und Fachbereiche hinweg.

  • Nachvollziehbare Grundlage für regelmäßige und anlassbezogene Berichte.

Rechtsmonitoring · Auszug aus der Norm

Aufgaben der Compliance-Funktion: drei Pflichten, drei Randnummern.

Die MaGo Kap. 10.2 definiert die Kernaufgaben Ihrer Compliance-Funktion. Hier der Original-Wortlaut aus dem BaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA), mit den drei Pflichten markiert, die darin stecken.

MaGo · Kap. 10.2RS 09/2025 (VA) · 14.07.2025Rn. 94, 102–103
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Aufgaben der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion überwacht nach Maßgabe der folgenden Absätze die Einhaltung der zu beachtenden Gesetze und Verordnungen, aufsichtsbehördlichen Anforderungen sowie externen Standards.“

„Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt die Compliance-Risiken. Zu den Compliance-Risiken gehören alle Risiken, die aus der Nichteinhaltung der zu beachtenden Gesetze und Verordnungen, aufsichtsbehördlichen Anforderungen sowie externen Standards resultieren. Die Compliance-Funktion identifiziert und bewertet die Compliance-Risiken unter Risikogesichtspunkten in regelmäßigen Abständen.“

Quelle: Rundschreiben 09/2025 (VA) · MaGo für SII-VU vom 14.07.2025 · Kap. 10.2, Rn. 94, 102–103 · BaFinOriginal-Wortlaut, unverändert übernommen

Rechtsmonitoring · Auszug aus der Norm

Berichtspflichten der Compliance-Funktion: ein Bericht, drei Anforderungen.

MaGo Kap. 10.2, Rn. 105 definiert die Berichtspflicht Ihrer Compliance-Funktion an die gesamte Geschäftsleitung. Wieder der Original-Wortlaut, mit den drei Anforderungen markiert, die darin stecken.

MaGo · Kap. 10.2Rn. 105RS 09/2025 (VA)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Berichtspflichten der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion erstellt regelmäßig, mindestens einmal jährlich, einen Bericht über aktuelle Compliance-Themen, den sie der gesamten Geschäftsleitung vorlegt. Zur Ad-hoc-Berichtspflicht der Compliance-Funktion siehe Rn. 91. Der Bericht erläutert zumindest die wesentlichen Compliance-Risiken und die diese Risiken mindernden Maßnahmen und gibt der gesamten Geschäftsleitung einen Überblick über die Eignung und Wirksamkeit der implementierten Verfahren zur Einhaltung der zu beachtenden Gesetze und Verordnungen, aufsichtsbehördlichen Anforderungen sowie externen Standards.“

Quelle: MaGo für SII-VU · Kap. 10.2, Rn. 105 · RS 09/2025 (VA) · BaFinOriginal-Wortlaut, unverändert übernommen

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