MaRisk-Check
MaRisk-Check: Was die Novelle 2026 für Ihr Institut bedeutet
Sie sehen sofort Ihre Größenklasse nach dem Rundschreiben 06/2026 (BA) und erhalten Ihre Umsetzungs-Checkliste mit Fundstellen als PDF.
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So ordnet der MaRisk-Check Ihr Institut ein
Das Rundschreiben 06/2026 (BA) definiert zusätzlich zur proportionalen Anwendung zwei Größenklassen mit festen Erleichterungen (AT 1 Tz. 3). Kleine Institute sind Institute, die als kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR eingestuft sind, sowie CRD-Drittstaatenzweigstellen der Risikoklasse 2. Sehr kleine Institute haben im Vierjahresdurchschnitt eine Bilanzsumme von höchstens 1 Mrd. Euro. Sie können auch die Erleichterungen für kleine Institute nutzen.
Aus Ihren Antworten leitet der Check die Größenklasse ab und stellt die Punkte zusammen, die für Ihr Institut gelten: neue und verschärfte Anforderungen mit ihrer Frist, bisherige Lösungen mit geänderten Voraussetzungen und die Erleichterungen Ihrer Größenklasse. Jeder Punkt nennt seine Fundstelle.
Einen Überblick über die zehn wichtigsten Änderungen finden Sie unter MaRisk-Novelle 2026: Die wichtigsten Änderungen.
Die Checkliste fasst ausgewählte Anforderungen zusammen und ersetzt weder die Prüfung des vollständigen Rundschreibens noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Bafin.
Quellen
- 1.
Rundschreiben 06/2026 (BA): Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Bafin, Stand 30.06.2026, Text und Erläuterungen
- 2.
Übersendungsschreiben (Anschreiben) zum Rundschreiben 06/2026 (BA), Bafin, 30.06.2026, Inkrafttreten und Übergangsfrist
- 3.
Vergleichsversion der 8. MaRisk-Novelle zur 9. MaRisk-Novelle, Bafin, 30.06.2026
- 4.
Bafin-Meldung zum Rundschreiben 09/2026 (WA): WpI MaRisk, Bafin, 24.08.2026, Geltung ab 01.01.2027 und Übergangszeitraum
- 5.
Aufsichtsmitteilung: Kleine und sehr kleine Kreditinstitute: Proportionalität in den Anforderungen der Bafin an das Risikomanagement, Bafin, 26.11.2024
- 6.
Rundschreiben 06/2024 (BA): Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), 8. Novelle, Bafin, 29.05.2024, Vorfassung
Nächster Schritt
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