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MaRisk-Check

MaRisk-Check: Was die Novelle 2026 für Ihr Institut bedeutet

Sie sehen sofort Ihre Größenklasse nach dem Rundschreiben 06/2026 (BA) und erhalten Ihre Umsetzungs-Checkliste mit Fundstellen als PDF.

Fragen:
6
Ergebnis:
sofort
Checkliste:
PDF per E-Mail

Sechs Fragen zu Ihrem Institut

  1. 1. Wird Ihr Institut als bedeutendes Institut direkt von der EZB beaufsichtigt?

    Bedeutende Institute nach Art. 6 der SSM-Verordnung fallen nicht unter die MaRisk (AT 2.1 Tz. 1).

  2. 2. Welche Art von Institut ist Ihr Haus?
  3. 3. Wie hoch ist die Bilanzsumme Ihres Instituts im Durchschnitt der letzten vier Jahre?

    Die Grenze für sehr kleine Institute liegt bei 1 Mrd. Euro. Factoringinstitute sind zusätzlich nur dann sehr klein, wenn ihr jährliches Forderungsankaufsvolumen im Vierjahresdurchschnitt 5 Mrd. Euro nicht überschreitet. Liegt es darüber, wählen Sie bitte „Mehr als 1 Mrd. Euro“.

  4. 4. Ist Ihr Institut als kleines und nicht komplexes Institut (SNCI) nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR eingestuft?

    Für CRD-Drittstaatenzweigstellen zählt stattdessen die Zuordnung zur Risikoklasse 2 nach § 53ca KWG, die ab dem 11. Januar 2027 gilt. Finanzdienstleistungsinstitute wie Factoring- oder Leasinginstitute sind keine CRR-Institute und können nicht SNCI sein. Sie können diese Frage dann überspringen.

  5. 5. Welche dieser Lösungen nutzt Ihr Institut heute?

    Mehrfachauswahl. Für diese Lösungen nennt die neue Fassung teils engere Voraussetzungen.

  6. 6. Nutzt Ihr Institut für die Risikotragfähigkeit zentral validierte Methoden eines externen Dienstleisters?

    Zum Beispiel Verfahren eines Rechenzentrums oder eines Verbunddienstleisters.

Ihr Ergebnis sehen Sie ohne Kontaktdaten. Nach Ihrer E-Mail-Adresse fragen wir erst, wenn Sie die Checkliste anfordern.

So ordnet der MaRisk-Check Ihr Institut ein

Das Rundschreiben 06/2026 (BA) definiert zusätzlich zur proportionalen Anwendung zwei Größenklassen mit festen Erleichterungen (AT 1 Tz. 3). Kleine Institute sind Institute, die als kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR eingestuft sind, sowie CRD-Drittstaatenzweigstellen der Risikoklasse 2. Sehr kleine Institute haben im Vierjahresdurchschnitt eine Bilanzsumme von höchstens 1 Mrd. Euro. Sie können auch die Erleichterungen für kleine Institute nutzen.

Aus Ihren Antworten leitet der Check die Größenklasse ab und stellt die Punkte zusammen, die für Ihr Institut gelten: neue und verschärfte Anforderungen mit ihrer Frist, bisherige Lösungen mit geänderten Voraussetzungen und die Erleichterungen Ihrer Größenklasse. Jeder Punkt nennt seine Fundstelle.

Einen Überblick über die zehn wichtigsten Änderungen finden Sie unter MaRisk-Novelle 2026: Die wichtigsten Änderungen.

Die Checkliste fasst ausgewählte Anforderungen zusammen und ersetzt weder die Prüfung des vollständigen Rundschreibens noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Bafin.

Nächster Schritt

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Sehen Sie RADAR im Kontext Ihres Institutsprofils.

Wir zeigen Ihnen Monitoring, Versionsvergleich und Risikobewertung anhand der Quellen und Normen, die für Ihr Institut relevant sind.

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